Einigung über die Immobilie bei Trennung oder Scheidung


Die einvernehmliche Lösung

Steht eine Scheidung oder Trennung an, helfen wir bei der Lösung von Konflikten und finanziellen Problemen in Fällen, bei denen ein Haus oder eine Eigentumswohnung von einer Zwangsversteigerung verschont werden soll.

Mit uns finden Sie einen Weg!

  • Wer einen Rosenkrieg vermeiden will, einigt sich am besten frühzeitig über die gemeinsame Immobilie.

Für ein einvernehmliches Ergebnis ohne Rechtsstreit ist es unabdingbar, dass beide Partner freiwillig dazu bereit sind, ohne Gericht über das Schicksal ihrer Immobilie zu entscheiden. Dabei gibt es zunächst verschiedene Grundsatzfragen zu klären, was manchmal ohne einen unabhängigen Dritten nicht möglich ist. Wenn Emotionen hochkochen, Meinungsverschiedenheiten eskalieren, hilft oft der Weg zum Mediator.

Mit uns können Sie sprechen, wie Sie wollen!

Eine Immobilienmediation führen wir in unserer Kanzlei, telefonisch oder schriftlich durch. Sie können also entscheiden, wie Sie mit uns sprechen wollen. Einige Trennungs- bzw. Scheidungspartner bevorzugen den direkten Austausch bei uns vor Ort und wollen sich dabei in die Augen sehen. Manche dagegen, möchten einer Konfrontation mit dem anderen Partner aus dem Weg gehen. Bei anderen wiederum spielt die Entfernung eine Rolle, weswegen sich eine Telefon- bzw. Shuttlemediation ohnehin als geeigneter erweist. Egal wie Sie sich entscheiden, wir sind für jeden Weg offen und stehen Ihnen nach Ihren Wünschen zur Verfügung.

In der Funktion als Mediator vermitteln wir zwischen beiden Partnern und versuchen gemeinsam eine außergerichtliche Einigung zu finden, damit die Scheidung nicht streitig wird. Als Wirtschaftsberater helfen wir bei der Lösung finanzieller Schwierigkeiten. Kann ein streitiges Scheidungsverfahren vermieden werden, so spart das sehr viel Zeit, Geld und Nerven.

Das Ende einer Ehe oder Beziehung muss nicht das Ende der Kommunikation sein. Gerade wenn man zuvor gemeinsames Immobilieneigentum erworben hat.

Sie befinden sich in einer Scheidung oder Trennung und wollen eine Zwangsversteigerung der gemeinsamen Immobilie vermeiden? Dann sollten Sie möglichst bald an uns herantreten, damit eine Scheidung oder Trennung Sie menschlich und finanziell nicht auslaugt.

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