SCHUFA-Bereinigung: Negative Einträge löschen lassen


Eigentümer die einer drohenden Zwangsversteigerung entgegensehen, haben in der Regel einen Wunsch. Sie möchten möglichst schnell eine neue Finanzierung finden, damit alte Schulden und Forderungen von Gläubigern und Banken damit bezahlt werden. Theoretisch lässt sich auf diese Weise ein Verlust der Immobilie verhindern.

Zu bedenken bleibt, dass negative Einträge nicht ohne Weiteres gelöscht werden können und die SCHUFA sich somit nicht abseits der Voraussetzungen bereinigen lässt.

Banken und Gläubiger verstehen Sie nicht? Wir schon!

Darum geht’s:

  • Wenn eine SCHUFA-Bereinigung innerhalb der Frist bis zum Zwangsversteigerungstermin nicht möglich ist, eine Finanzierung aber dringend benötigt wird.
  • Wie sich trotz negativer Einträge und schlechter Bonität eine Immobilienrettung umsetzen und die Zwangsversteigerung abwenden lässt.

Gewöhnlich akzeptiert die SCHUFA nur einen Ausweg: Schuldner müssen die betreffende offene Forderung bezahlen. Wurden die Schulden beglichen, wird der Eintrag beim zuständigen Amtsgericht entfernt. Der Gläubiger muss nun die Löschung einwilligen. Das erfolgt anhand eines Erledigungsvermerks an die Auskunftei.

Wenn die Bank eine Hypothek bzw. ein Darlehen gekündigt hat, stellt sie für gewöhnlich den restlichen Saldo zur sofortigen Zahlung fällig. Oft handelt es sich dabei um Beträge in Höhe von 100.000, 200.000, 300.000 und mehr Euro. Da Schuldner, die bereits Schwierigkeiten hatten, ihre Raten zu bezahlen, solche Beträge für gewöhnlich nicht fristgerecht bezahlen können, wird es selbigen regelmäßig erschwert, die gesetzten Fristen einzuhalten.

Ein Großteil der in Deutschland agierenden Banken und Kreditinstitute vergeben bei negativen Schufaeinträgen keine Kredite. Die, die es doch tun, knüpfen dies an Bedingungen, die Eigentümer in Normalfall nicht kennen.

Doch wie kann auch ohne bereinigter SCHUFA und mit negativen Einträgen ein Finanzierungsvorhaben gelingen?

Wenn beispielsweise negative Einträge in der SCHUFA die Reputation angeschlagen haben, oder ein Zwangsversteigerungsvermerk die Bonität belastet, empfiehlt es sich, voreilige Kreditanträge möglichst zu vermeiden und das noch verbleibende Zeitfenster für eine ordentliche und sachgerechte Vorbereitung zu nutzen.

Für eine SCHUFA-Bereinigung bedarf es in der Regel mehr Zeit, als ein Zwangsversteigerungsverfahren dauert. Folglich muss eine Lösung vor dem ZV-Termin erarbeitet werden, die negative Schufaeinträge berücksichtigt und an die Ausgangssituation des Schuldners angelehnt ist, wenn es um die Rettung der Immobilie vor der Zwangsversteigerung geht.

Sie haben noch weitere Fragen?

Geben Sie Ihren Fall in die Hände unserer Experten! Durch unsere deutschlandweite Erfahrung und langjährige Tätigkeit sind wir mit allen gängigen Hürden und ungewöhnlichen sowie komplexen Themen vertraut, die mit einer Immobilienrettung verbunden sind.

Vorher schon wissen, was später gebraucht wird. Sprechen Sie deshalb mit uns von Anfang an!

Weitere Informationen:

» Droht bereits der ZV-Termin?
» So helfen wir
» Unsere Leistungen
» 24h ZV-Sofort-Check


Kontaktieren Sie uns noch heute ☎ 089 / 125013800

Rufen Sie uns jetzt an oder senden Sie uns Ihre Anfrage online!
Die Datenschutzerklärung finden Sie hier!