Eigentümer, die mit einer drohenden Zwangsversteigerung konfrontiert sind, haben oft einen Wunsch: Sie möchten schnellstmöglich eine neue Finanzierung finden, um alte Schulden und Forderungen von Gläubigern und Banken zu begleichen. Auf diese Weise kann theoretisch der Verlust der Immobilie verhindert werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass negative Einträge nicht ohne Weiteres gelöscht werden können und eine Bereinigung der SCHUFA nicht außerhalb der festgelegten Voraussetzungen erfolgt.
Banken und Gläubiger verstehen Sie nicht? Wir schon!
Worum geht es?
- Wenn eine SCHUFA-Bereinigung vor dem Zwangsversteigerungstermin nicht innerhalb der Frist möglich ist, aber eine Finanzierung dringend wird.
- Wie man trotz negativer Einträge und schlechter Bonität eine Immobilienrettung umsetzen und eine Zwangsversteigerung abwenden kann.
Normalerweise akzeptiert die SCHUFA nur eine Lösung: Schuldner müssen die offene Forderung begleichen. Nach Begleichung der Schulden wird der Eintrag beim zuständigen Amtsgericht entfernt. Der Gläubiger muss dann der Löschung zustimmen, was durch einen Erledigungsvermerk an die Auskunftei erfolgt.
Wenn die Bank eine Hypothek oder ein Darlehen gekündigt hat, wird in der Regel der Restsaldo zur sofortigen Zahlung fällig. Oft handelt es sich dabei um Beträge von 100.000, 200.000, 300.000 Euro oder mehr. Da Schuldner, die bereits Schwierigkeiten hatten, ihre Raten zu bezahlen, solche Beträge in der Regel nicht fristgerecht begleichen können, wird es ihnen oft erschwert, die gesetzten Fristen einzuhalten.
Der Großteil der Banken und Kreditinstitute in Deutschland vergibt keine Kredite bei negativen SCHUFA-Einträgen. Diejenigen, die es tun, stellen in der Regel Bedingungen, die Eigentümer in der Regel nicht kennen.
Aber wie kann man trotz ungelöschter SCHUFA-Einträge und negativer Einträge eine Finanzierung realisieren?
Wenn beispielsweise negative Einträge in der SCHUFA das Ansehen beeinträchtigen oder ein Zwangsversteigerungsvermerk die Bonität belastet, empfiehlt es sich, überhastete Kreditanträge zu vermeiden und das verbleibende Zeitfenster für eine gründliche und angemessene Vorbereitung zu nutzen.
Eine SCHUFA-Bereinigung erfordert in der Regel mehr Zeit, als ein Zwangsversteigerungsverfahren dauert. Daher muss vor dem Zwangsversteigerungstermin eine Lösung erarbeitet werden, die negative SCHUFA-Einträge berücksichtigt und auf die Ausgangssituation des Schuldners abgestimmt ist, wenn es um die Rettung der Immobilie vor der Zwangsversteigerung geht.
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