Wir sind erfahrene Experten und helfen Ihnen beim Antrag schnell & fachkundig weiter.
Profitieren Sie von unserem Know-How und mehr als 25 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der 30a ZVG Begründung (Abwendung einer Zwangsversteigerung). Mit einem 30a ZVG Antrag innerhalb der gesetzten Frist haben Sie als Schuldner*in eine gute Gelegenheit, Ihr Eigenheim zu retten. Dafür sollten Sie aber Ihr volles wirtschaftliches Potential nutzen. Denn schließlich gilt es das Gericht davon zu überzeugen, dass die Zwangsversteigerung gemäß Ihrer Begründung vermieden werden kann.
Mit der Zustellung vom Beschluss zur Anordnung der Zwangsversteigerung wird Ihnen vom Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben, das Verfahren bis zu 6 Monate einstweilig einzustellen zu lassen.
Das Gesetz § 30a ZVG enthält folgende Aussagen
Zwangsversteigerungsgesetz § 30a
(1) Das Verfahren ist auf Antrag des Schuldners einstweilen auf die Dauer von höchstens sechs Monaten einzustellen, wenn Aussicht besteht, daß durch die Einstellung die Versteigerung vermieden wird, und wenn die Einstellung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners sowie nach der Art der Schuld der Billigkeit entspricht.
- Quelle: dejure.org
Wir helfen Ihnen Fehler bei der Begründung Ihres Antrags zu vermeiden
WICHTIG! Einen Antrag nach § 30a ZVG zu stellen bedeutet nicht, dass Sie die begehrte Schonfrist tatsächlich bzw. automatisch erhalten.
Es gilt viel zu beachten (Stichwort: Sanierungsfähigkeit) und richtig zu handeln! Vor allem deshalb, weil viele eingereichte Anträge von Amtsgerichten abgelehnt werden. Meist wegen einer unzureichenden und nicht plausiblen Begründung nach dem Prinzip und Muster Zufallstreffer.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Know-How bei Ihrem 30a ZVG Antrag. Auf diese Weise gehen Sie die 30a ZVG Begründung bestmöglich an und steigern so Ihre Chancen auf ein Höchstmaß.*
30a ZVG Begründung / 30a ZVG Antrag: Vor Ablauf der Frist zu uns!
Kommen Sie zu Beginn des Zwangsversteigerungsverfahrens zu uns. Sie haben Post vom Amtsgericht erhalten? Der 30a ZVG Antrag ist fällig? Jetzt ist es von entscheidender Bedeutung innerhalb der gesetzten Frist ein tragbares Lösungskonzept zu präsentieren, wenn Sie das Gericht von Ihrer 30a ZVG Begründung überzeugen wollen. Wir prüfen anhand spezifischer Muster, welche Variante in Ihrem Fall die zielführendste ist, um die Anforderungen für eine einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens für 6 Monate zu erfüllen.
Wichtig für Sie zu wissen!
Wir haben mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienrettung und der Begründung von 30a ZVG Anträgen.
Wir sind Ihr Experte für die Begründung des Antrags nach 30a ZVG auf Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens
Finden Sie den Weg aus der Krise! Wir stehen Ihnen mit Kompetenz & Erfahrung zur Seite. Auf diese Weise können Sie bestens vorbereitet die Rettung Ihrer Immobilie angehen. Aus unserer Sicht als Wirtschaftsexperten ist das Stadium des 30a ZVG Antrags ein besonders guter Zeitpunkt für die Rettung Ihres Eigenheims. Denn: wenn es zu einer einstweiligen Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens kommt, können nicht nur weitere Kosten vermieden werden, sondern es erhöht Ihre Chancen auf den Erhalt einer Finanzierung & Umschuldung und auf eine außergerichtliche Lösung enorm. Kurzum gesagt, die Ausführung und Formulierung muss überzeugen. Mit unserer Hilfe sind Sie in der Lage, Ihren Antrag zielführend vorzubereiten und zu begründen.
Setzen Sie sich fristgerecht mit uns in Verbindung, wenn der 30a ZVG Antrag zu stellen ist
Unsere 360° Rettungsanalytik zur Antragsbegründung, sowie die Ausarbeitung von Sanierungsgutachten und Rettungskonzepten bieten wir sowohl Schuldnern als auch Rechtsanwälten an.
*HINWEIS: Keine Rechtsdienstleistungen. Es werden ausschließlich Dienstleistungen wirtschaftlicher und kaufmännischer Art erbracht.