30a ZVG Begründung im Antrag auf Vollstreckungsschutz


Expertenhilfe für schnellen und fachkundigen Antragsprozess

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen im Bereich der 30a ZVG Begründung (Abwendung einer Zwangsversteigerung). Mit einem rechtzeitig gestellten 30a ZVG Antrag haben Sie als Schuldner eine gute Chance, Ihr Eigenheim zu retten. Dabei ist es wichtig, Ihr volles wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen, um das Gericht von der Vermeidung der Zwangsversteigerung gemäß Ihrer Begründung zu überzeugen.

Mit der Zustellung des Beschlusses zur Anordnung der Zwangsversteigerung wird Ihnen vom Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben, das Verfahren vorläufig bis zu 6 Monate auszusetzen.

Das Gesetz § 30a ZVG enthält folgende Aussagen

Zwangsversteigerungsgesetz § 30a

(1) Das Verfahren ist auf Antrag des Schuldners einstweilen auf die Dauer von höchstens sechs Monaten einzustellen, wenn Aussicht besteht, daß durch die Einstellung die Versteigerung vermieden wird, und wenn die Einstellung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners sowie nach der Art der Schuld der Billigkeit entspricht.

Wir helfen Ihnen dabei, Fehler bei der Begründung Ihres Antrags zu vermeiden.

WICHTIG! Das Stellen eines Antrags nach § 30a ZVG bedeutet nicht automatisch, dass Sie die gewünschte Schonfrist erhalten.

Es gibt viele wichtige Aspekte zu beachten (z.B. Sanierungsfähigkeit) und richtige Schritte zu unternehmen! Viele Anträge werden von Amtsgerichten abgelehnt, meist aufgrund unzureichender und nicht plausibler Begründungen, die nach dem Prinzip des Zufallstreffers erfolgen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Fachwissen bei Ihrem 30a ZVG Antrag. Dadurch gehen Sie die 30a ZVG Begründung bestmöglich an und erhöhen Ihre Erfolgschancen.*


30a ZVG Begründung / 30a ZVG Antrag: Kommen Sie vor Ablauf der Frist zu uns!

Kontaktieren Sie uns zu Beginn des Zwangsversteigerungsverfahrens. Haben Sie Post vom Amtsgericht erhalten? Der 30a ZVG Antrag muss gestellt werden? Zu diesem Zeitpunkt ist es entscheidend, innerhalb der gesetzten Frist ein tragfähiges Lösungskonzept vorzulegen, um das Gericht von Ihrer 30a ZVG Begründung zu überzeugen. Wir prüfen anhand spezifischer Muster, welche Variante in Ihrem Fall am zielführendsten ist, um die Anforderungen für eine vorläufige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens für 6 Monate zu erfüllen.

Wichtig für Sie zu wissen!

Wir haben mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienrettung und der Begründung von 30a ZVG Anträgen.

Wir sind Ihre Experten für die Begründung eines Antrags nach 30a ZVG auf Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens.

Finden Sie Ihren Weg aus der Krise! Mit unserer Kompetenz und Erfahrung an Ihrer Seite können Sie sich bestmöglich auf die Rettung Ihrer Immobilie vorbereiten. Aus wirtschaftlicher Sicht ist das Stadium des 30a ZVG Antrags ein besonders guter Zeitpunkt, um Ihr Eigenheim zu retten. Eine vorläufige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens kann nicht nur weitere Kosten vermeiden, sondern auch Ihre Chancen auf Finanzierung & Umschuldung und außergerichtliche Lösungen erheblich erhöhen. Kurz gesagt, die Ausführung und Formulierung müssen überzeugend sein. Mit unserer Hilfe sind Sie in der Lage, Ihren Antrag optimal vorzubereiten und zu begründen.


Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf, wenn der 30a ZVG Antrag gestellt werden muss.

Unsere 360° Rettungsanalyse für die Antragsbegründung, sowie die Erstellung von Sanierungsgutachten und Rettungskonzepten bieten wir sowohl Schuldnern als auch Rechtsanwälten an.

*HINWEIS: Keine Rechtsdienstleistungen. Es werden ausschließlich wirtschaftliche und kaufmännische Dienstleistungen erbracht.

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