Die Teilungsversteigerung: Das müssen Sie wissen


Eine Teilungsversteigerung, oder auch Auseinandersetzungsversteigerung, bei Scheidung oder einer Erbengemeinschaft, ist ein in Deutschland im Gesetz über die Zwangsversteigerung geregeltes Verfahren.

Fast immer gehen damit hohe Risiken einher. Wer clever handelt findet schnell heraus, das muss nicht sein.

Eine Teilungsversteigerung abwenden. Schnell. Kostengünstig. Außergerichtlich. Wir finden einen Lösungsweg!

Streit, Auseinandersetzungen und Konflikte lassen sich im Rahmen einer Immobilienmediation meist besser lösen, als auf dem Wege teurer und langwieriger Prozesse mit ungewissem Ausgang. Unser Einsatz sorgt für maximale Ergebnisse im Rahmen einer einvernehmlichen Übereinkunft. Bei drohender Teilungsversteigerung bietet unsere Hilfe großen Nutzen!

Ihre Vorteile

  • Schnelle außergerichtliche Einigung möglich
  • Win-Win-Lösung statt ungewisser Prozesse
  • Spart Zeit, Geld und Nerven
  • Wahrung von Diskretion und Anonymität
  • Auch bei laufenden Verfahren & ZV-Termin anwendbar

geeignet bei

  • Streit und Auseinandersetzungen
  • Wirtschaftlichen Konflikten
  • Finanziellen Angelegenheiten
  • Auszahlung und Ablöse
  • Scheidung, Trennung, Erbschaft
  • Nießbrauch

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Das ist erfahrungsgemäß der Schnäppchenjäger bei einer Teilungsversteigerung bzw. Zwangsversteigerung im Allgemeinen.

Nicht selten verläuft eine Teilungsversteigerung erfolglos. Oft dient sie als Druckmittel im Falle einer Scheidung oder eines Erbfalls. Wenn man sachlich über Konflikte hinweg sieht, erkennt man meist, dass eine Auseinandersetzung aus emotionalen und banalen Gründen eskaliert ist. Es empfiehlt sich deshalb immer einen kühlen Kopf zu bewahren und sich zu fragen, was die wirtschaftlich beste Lösung bei einer Trennung ist, wenn man sich als Erben nicht einig wird. Die Immobilie bei der Teilungsversteigerung selbst zu ersteigern macht selten Sinn. Zu bedenken sind andere Bieter und ein unvorhersehbarer Verlauf der Versteigerung.


Wer eine Teilungsversteigerung verhindern will, ist bei uns auf der richtigen Seite!

Sie machen sich Gedanken darüber, wie man eine Teilungsversteigerung abwenden kann? Dabei müssen Sie nicht selbst nach einer Lösung suchen. Unsere Vermittlung zwischen den Parteien, bei Streit und Auseinandersetzungen, bewirkt meist wahre Wunder. Sollten Beteiligte nicht ausbezahlt werden können, finden wir geeignete Wege bei finanziellen Hürden.

Bevor man man mit einer Teilungsversteigerung droht, sollte man abwägen, ob es den Aufwand und die Mühen eines solchen Verfahrens lohnt.

Holen Sie sich bei einer drohenden Teilungsversteigerung Hilfe von unseren Experten. Ein erfahrener Wirtschaftsspezialist kann Ihnen dabei helfen, unkompliziert und effektiv einen Weg zu finden, auf dem sich die Teilungsversteigerung abwenden lässt.

Weitere Informationen:

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