Die Sanierungsfähigkeit als Begriff ist weder in einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, noch im Gesetz näher definiert. Und doch ist dieser Bereich enorm wichtig.
Eine Auslegung findet sich im (betriebs-)wirtschaftlichem Fachgebiet. Abzugrenzen ist sie von der Fortführungsfähigkeit von Unternehmen.
Sanierungsfähigkeit ist wichtig bei
- Einstellungsanträgen (z.B. Antrag nach § 30a ZVG)
- Kreditvergabe, Umschuldung, Finanzsanierung
Im Bereich der Zwangsversteigerung befassen wir uns mit der Sanierungsfähigkeit unserer Mandanten unter anderem
⇒ wenn es um die Voraussetzung für die Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bei der Antragsstellung von Schuldnern nach § 30a ZVG geht. Gerade in diesem Stadium ist höchste Eile geboten, da die Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung der Belehrung zu beachten ist. Die Sanierungsfähigkeit als Teil der Begründung eines Antrags nach §30a ZVG findet gleichermaßen Anwendung bei Privatpersonen und Selbständigen.
⇒ wenn eine Umschuldung, oder die Vergabe einer Finanzierung erforderlich wird. Zu beachten ist bei Firmen, dass diese nach IDW S 6 dann sanierungsfähig sind, wenn sie dauerhaft fortgeführt werden können und somit wettbewerbsfähig bleiben, bzw. die Gefahr einer Insolvenz dauerhaft beseitig wird. Die Sanierungsfähigkeit bei Selbständigen und Verbrauchern hingegen, hängt von ganz anderen Faktoren ab und ist ebenso für die Finanzierung wichtig.
Wir helfen Unternehmen, Selbständigen und Privatpersonen, ihre Sanierungsfähigkeit darzustellen und glaubhaft zu machen.
Bei jedem Schritt zur Immobilienrettung und Vermeidung einer Zwangsversteigerung, sowie in Sachen Sanierungsfähigkeit von Schuldnern, sollten Sie unsere fachkundigen Experten um Hilfe fragen. So vermeiden Sie typische Fehler, die Schuldnern im Alleingang regelmäßig unterlaufen. Einstellungsanträge, wie z.B. der 30a ZVG Antrag, müssen immer wieder zurückgewiesen werden, weil die Sanierungsfähigkeit unzureichend dargestellt worden ist. Um eine Einstellungsbewilligung doch noch zu erreichen, weist das Gericht häufig darauf hin, dass eine Einigung mit dem Gläubiger gesucht werden sollte. Aus Erfahrung heraus wissen wir, dass es dann wesentlich aufwändiger wird. Sinnvoll ist es also, weit vor der Kontaktaufnahme zum Gläubiger an der Sanierungsfähigkeit zu arbeiten. Durch unser umsichtiges und qualifiziertes Vorgehen, nicht nur in diesem Teilbereich der Immobilienrettung, genießen wir hohes Ansehen bei Gläubigern und Banken. Für Schuldner macht es darum Sinn, uns als Wirtschaftsexperten an ihrer Seite zu haben.
Finanzierungsanfragen von Schuldnern, ob auf direktem Weg an eine Bank bzw. Investor, oder über Kreditvermittler, werden regelmäßig abgelehnt, weil so wichtige Faktoren, wie die Sanierungsfähigkeit, nicht beachtet werden. Es liegt auf der Hand, dass auf diese Weise Probleme rund um die Vergabe einer Finanzierung vorprogrammiert sind. Wenn negative Schufaeinträge oder ein Zwangsversteigerungsvermerk die Bonität trüben, muss auf der anderen Seite alles dafür getan werden, die Sanierungsfähigkeit plausibel und überzeugend darzustellen. Viele Anbieter haben in diesem Bereich wenig bis gar keine Erfahrung. Wir wissen, worauf zu achten ist und verfügen im Fachgebiet Sanierungsfähigkeit über die notwendige Sachkenntnis.
Die Voraussetzungen für die Bewilligung eines 30a ZVG Antrags oder der Vergabe einer neuen Finanzierung sind extrem hoch. Deshalb widmen wir der Sanierungsfähigkeit ganz besondere Aufmerksamkeit.
Im Zuge einer Sanierungsprüfung erfolgt die Analyse der Sanierungsfähigkeit. Bei uns wird dieser Bereich von erfahrenen Experten betreut.
Gerne können Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch mit unseren Spezialisten vereinbaren, um Ihr Anliegen zu besprechen. Dazu bieten wir Ihnen primär den telefonischen Kontakt an. Auf Wunsch ist auch eine persönliche Beratung in unserer Kanzlei möglich.
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