Sanierungsfähigkeit (Zwangsversteigerung): Was bedeutet das?


Der Begriff “Sanierungsfähigkeit” ist weder in höchstrichterlicher Rechtsprechung noch im Gesetz genau definiert. Dennoch ist dieser Aspekt äußerst wichtig.

Eine Definition findet sich im betriebswirtschaftlichen Fachgebiet und ist von der Fortführungsfähigkeit von Unternehmen abzugrenzen.

Sanierungsfähigkeit ist wichtig bei

  • Einstellungsanträgen (z.B. Antrag nach § 30a ZVG)
  • Kreditvergabe, Umschuldung, Finanzsanierung

Im Bereich der Zwangsversteigerung beschäftigen wir uns mit der Sanierungsfähigkeit unserer Mandanten, insbesondere

⇒ wenn es um die Voraussetzungen für die Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens gemäß § 30a ZVG geht. Gerade zu diesem Zeitpunkt ist höchste Eile geboten, da die Notfrist von 2 Wochen nach Zustellung der Belehrung zu beachten ist. Die Sanierungsfähigkeit spielt als Teil der Begründung eines Antrags nach §30a ZVG sowohl bei Privatpersonen als auch bei Selbständigen eine wichtige Rolle.

⇒ wenn eine Umschuldung oder eine neue Finanzierung erforderlich wird. Bei Unternehmen wird die Sanierungsfähigkeit gemäß IDW S 6 als gegeben betrachtet, wenn sie dauerhaft fortgeführt werden können und wettbewerbsfähig bleiben oder die Insolvenzgefahr dauerhaft beseitigt wird. Bei Selbständigen und Verbrauchern hängt die Sanierungsfähigkeit von anderen Faktoren ab und ist ebenfalls für die Finanzierung von Bedeutung.


Wir helfen Unternehmen, Selbständigen und Privatpersonen dabei, ihre Sanierungsfähigkeit darzustellen und glaubhaft zu machen.

Bei jedem Schritt zur Rettung Ihrer Immobilie und Vermeidung einer Zwangsversteigerung sowie im Zusammenhang mit der Sanierungsfähigkeit von Schuldnern sollten Sie die Hilfe unserer erfahrenen Experten in Anspruch nehmen. Auf diese Weise vermeiden Sie typische Fehler, die Schuldnern im Alleingang häufig unterlaufen. Anträge wie der 30a ZVG Antrag werden immer wieder abgelehnt, da die Sanierungsfähigkeit unzureichend dargestellt wurde. Um dennoch eine Bewilligung der Einstellung zu erreichen, empfiehlt das Gericht oft, eine Einigung mit dem Gläubiger zu suchen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass dies deutlich aufwändiger wird. Daher ist es sinnvoll, bereits weit vor der Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger an der Sanierungsfähigkeit zu arbeiten. Durch unsere umsichtige und qualifizierte Vorgehensweise, nicht nur in diesem Bereich der Immobilienrettung, genießen wir hohes Ansehen bei Gläubigern und Banken. Daher ist es für Schuldner sinnvoll, uns als Wirtschaftsexperten an ihrer Seite zu haben.

Finanzierungsanfragen von Schuldnern, sei es direkt an eine Bank oder einen Investor oder über Kreditvermittler, werden häufig abgelehnt, da wichtige Faktoren wie die Sanierungsfähigkeit nicht berücksichtigt werden. Es liegt auf der Hand, dass dadurch Probleme bei der Vergabe von Finanzierungen vorprogrammiert sind. Wenn negative Schufa-Einträge oder ein Zwangsversteigerungsvermerk die Bonität beeinträchtigen, müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Sanierungsfähigkeit plausibel und überzeugend darzustellen. Viele Anbieter haben in diesem Bereich wenig bis gar keine Erfahrung. Wir wissen, worauf zu achten ist und verfügen über das notwendige Fachwissen im Bereich der Sanierungsfähigkeit.


Die Voraussetzungen für die Bewilligung eines 30a ZVG Antrags oder die Vergabe einer neuen Finanzierung sind äußerst hoch. Daher widmen wir der Sanierungsfähigkeit besondere Aufmerksamkeit.

Im Rahmen einer Sanierungsprüfung analysieren erfahrene Experten bei uns die Sanierungsfähigkeit.

Gerne können Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch mit unseren Spezialisten vereinbaren, um Ihr Anliegen zu besprechen. Wir bieten primär telefonischen Kontakt an, auf Wunsch ist auch eine persönliche Beratung in unserer Kanzlei möglich.

Weitere Informationen:

» Droht bereits der ZV-Termin?
» So helfen wir
» Unsere Leistungen
» 24h ZV-Sofort-Check


Kontaktieren Sie uns noch heute ☎ 089 / 125013800

Rufen Sie uns jetzt an oder senden Sie uns Ihre Anfrage online!
Die Datenschutzerklärung finden Sie hier!