Kündigung von Krediten durch die Bank (§ 498 BGB): Wichtige Informationen


Die Kündigung eines Darlehens hat weitreichende Folgen für Eigentümer. Wenn eine Kündigung aufgrund unbezahlter Raten droht, sollten Kunden das Gespräch mit ihrer Bank suchen. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die Kommunikation mit der Bank auf eine einvernehmliche Lösung ausgerichtet ist.

Worum es geht:

  • Das vom Gesetzgeber vorgesehene Angebot für gemeinsame Lösungsfindungsgespräche.

Bei uns finden Diskussionen auf sachlicher Ebene statt. Wir können Ihnen dabei helfen, eine Lösung ohne Zwangsversteigerung zu finden.

Die Corona-Krise (COVID-19) hat neben zahlreichen Unternehmen auch Millionen von Verbrauchern in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Aufgrund von Kurzarbeit müssen viele Haushalte mit einem erheblich reduzierten Einkommen ihre Ausgaben bewältigen.

Die staatlichen Hilfsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind ausgelaufen, während Rechnungen und Kreditraten weiterhin unerbittlich anfallen. Zusätzlich hat der Ukraine-Konflikt erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft. Viele Kreditnehmer befürchten, dass sie in Zukunft ihre Darlehensraten nicht mehr bezahlen können. Die Sorge vor einer Kündigung durch die Banken ist nicht unbegründet. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Ratenzahlungen zu leisten, sollten Sie unverzüglich nach einer Lösung mit Ihrem Kreditgeber suchen.

Sobald die Banken die erforderlichen Voraussetzungen für eine Kündigung eines Kredits sehen, dauert es in der Regel nicht lange, bis das Kündigungsschreiben im Briefkasten liegt. Es ist wichtig, das vom Gesetzgeber vorgesehene Angebot für gemeinsame Lösungsfindungsgespräche der Bank anzunehmen.

Gemäß § 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann die Bank ein Darlehen kündigen, wenn der Kreditnehmer mit zwei Raten und zehn Prozent der Darlehenssumme im Verzug ist. Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren genügen bereits fünf Prozent. Für eine Kreditkündigung sieht der Gesetzgeber neben einer schriftlichen Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen zur Begleichung der unbezahlten Raten auch ein Angebot für ein Gespräch zur gemeinsamen Lösungsfindung vor.

Das Gesetz § 498 (BGB) Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen enthält folgende Aussagen

§ 498
Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen

(1) 1Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur dann kündigen, wenn

1.    der Darlehensnehmer

a)    mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist,

b)    bei einer Vertragslaufzeit bis zu drei Jahren mit mindestens 10 Prozent oder bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist und

2.    der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.

2Der Darlehensgeber soll dem Darlehensnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten.

(2) Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag muss der Darlehensnehmer abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b mit mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug sein.

Quelle: dejure.org

Wir liefern belastbare Zahlen und Argumente für Ihr Gespräch mit der Bank!

In dem Gespräch wird Ihre Bank vor allem wissen wollen, welche Lösungsvorschläge Sie kurz- und langfristig anbieten können und wie eine Zwangsversteigerung vermieden werden kann. Als erfahrene Experten erarbeiten wir ein tragbares Konzept, das individuell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist und alle Faktoren berücksichtigt.

Wir wissen, auf welche Bereiche Banken besonderen Wert legen, und liefern die passenden Argumente. Die Entscheidung der Bank über das weitere Vorgehen hängt von verschiedenen Gesichtspunkten ab. Mit unserer Unterstützung und unserem umfangreichen Erfahrungsschatz im Umgang mit unvorhergesehenen Situationen können Gespräche mit der Bank bei finanziellen Schwierigkeiten sachlich und objektiv angegangen werden.

Nutzen Sie diesen Vorteil und setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen!

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