Man spricht von Überschuldung, wenn weder die erwarteten Einnahmen noch das vorhandene Vermögen eines Schuldners dessen bestehende Verbindlichkeiten abdecken. In Deutschland galten 2018 über 6,9 Millionen Menschen als überschuldet. Besorgniserregend ist, dass die Zahl seit fünf Jahren steigt und die aktuelle Coronapandemie dafür sorgen dürfte, dass eine baldige Besserung wohl nicht in Sicht ist.
Der Begriff Überschuldung hat sich übrigens u.a. umgangssprachlich gebildet und gilt in Deutschland als eine mögliche Ursache für eine Insolvenz.
Als sog. Schuldner kommen sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen sowie Länder, Gemeinden und Staatsunternehmen in Betracht. Bei allen Wirtschaftssubjekten liegt eine Überschuldung vor, wenn deren Schulden ihr Vermögen übersteigen.
Ursachen für eine Überschuldung können sein: Wertminderungen im Vermögen, etwa Wertverluste bei Immobilien oder Einnahmerückgänge (z.B. Umsatzeinbrüche oder überhöhte Investitionsrisiken bei Unternehmen; sowie Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Scheidung und Krankheit bei Privathaushalten). Auch ein zunehmendes Anwachsen von Schulden durch kumulierende Schuldzinsen (Zinseszinsen) können in die so genannte Schuldenfalle führen und Gründe für eine Überschuldung sein. Häufig führen insbesondere Konsumentenkredite zu unkontrollierten Schulden und in die Schuldenfalle (etwa bei Dauerschuldverhältnissen wie Handyvertrag oder Ratenkauf).
Hauptursachen der Überschuldung bei Privatpersonen sind meist:
- Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Einkommenseinbußen
- Veränderte Lebensumstände durch Scheidung oder Tod des Partners
- Erkrankungen, Unfall oder Sucht
- Gescheiterte Selbständigkeit bzw. Existenzgründung
- Unwirtschaftliche Haushaltsführung (Konsumverhalten)
- Gescheiterte Immobilienfinanzierung
Eine Überschuldung, gerade im Zusammenhang mit Immobilieneigentum, sollte möglichst frühzeitig angegangen werden. Meist lässt sich dadurch eine zügige wirtschaftliche Gesundung ohne Insolvenzverfahren herbeiführen und die Zwangsversteigerung verhindern.